Militärische Nachrichtendienste: Vorwärts zu Metternich

Im Gegensatz zur Staatspolizei stehen die Heeresnachrichtendienste selten im Mittelpunkt des Interesses, da kaum etwas über ihre Befugnisse oder ihr Handeln bekannt ist. In letzter Zeit jedoch gab es aufgrund des geplanten Militärbefugnisgesetzes eine verstärkte Diskussion über die Möchtegern-007s vom Bundesheer. Der folgende Text setzt sich denn auch zuerst mit den geplanten Befugniserweiterungen, und den daraus entstehenden Konsequenzen auseinander, um im Anschluss zur jetzt schon reichlich bedenklichen Gegenwart der Heeresnachrichtendienste und ihrer Praktiken und Methoden zu kommen.

Das Militärbefugnisgesetz

Die militärischen Nachrichtendienste

Militärische Dienststellen dürften zur nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr so gut wie alle Daten ermitteln und verarbeiten:

§ 22 (2) Militärische Organe und Dienststellen (...) dürfen von den Organen (...) des öffentlichen Rechts (...) jene Auskunft verlangen, die diese Dienststellen als wesentliche Voraussetzung zur Sicherung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres oder zum militärischen Eigenschutz benötigen (...)

Das würde auch Personen betreffen, die sich kritisch zum Bundesheer äußern oder verhalten. So auch die Erklärung im Stenographischen Protokoll des Nationalrates:

Als Kernaussage ist dabei anzusehen, daß "die Aufgaben des Abwehramtes auch den Schutz der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres und die Abwehr von subversiven Tätigkeiten umfassen (...)". Das sind Bedrohungsformen unterhalb eines konventionellen Krieges (sogenannte "subkonventionelle Ebene"), die im Landesverteidigungsplan enthalten sind. Zu solchen Bedrohungen gehören Gewaltdelikte gegen militärisch relevante Personen und Sachen (Mord, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Wehrmittelsabotage) als auch strafbare Handlungen ohne Gewaltanwendung (z.B. Verrat, Preisgabe militärischer Geheimnisse). So fällt darunter etwa "die Auswertung von Zeitschriften, insbesondere das Ermitteln von Autoren, die sich kritisch bzw. teilweise negativ mit dem Bundesheer auseinander setzen". Weiters gehören dazu "sowohl die Beobachtung von einzelnen Aktivitäten als auch die Beobachtung von (politischen) Gruppierungen, die sich unter anderem gegen die militärische Landesverteidigung richten bzw. dieser kritisch gegenüberstehen". (Zwei Beispiele sind angegeben: Ein Aufruf zum Einkaufsboykott in einem Einkaufszentrum, weil in den Räumlichkeiten eine Veranstaltung des Bundesheeres durchgeführt wurde, und Störaktionen anläßlich einer Veranstaltung des Bundesheeres [Angelobungsfeier]). Ferner ermöglicht die militärische Abwehr auch "die Beobachtung von Gruppierungen, deren Aktivitäten geeignet sind, die demokratischen Freiheiten der Einwohner und die Ordnung und Sicherheit im Inneren zu bedrohen", sowie "die Beobachtung eines Personenkreises, in den Gruppierungen (sogenannte 'Anarchos') involviert sind, die teilweise auch vor Gewalteinsätzen nicht zurückschrecken".

Auch das Recht auf Lauschen möchten sie sich gerne gesetzlich festlegen lassen:

§ 22 (5) Die Datenermittlung mit Bild- und Tonaufzeichnung ist... zulässig, wenn 1. auf Grund bestimmter Tatsachen eine drohende oder gegenwärtige Gefahr von Angriffen gegen militärische Rechtsgüter als wahrscheinlich anzunehmen ist und 2. a) sich diese Datenermittlung auf das öffentliche Verhalten oder auf öffentliche Äußerungen von Personen beschränkt... (...) Eine solche Ermittlung darf (...) auch verdeckt erfolgen.

So ist der Einsatz von Bild- und Tonübertragungsgeräten, sofern im Anschluß an die Übertragung keine Aufzeichnung erfolgt, immer dann erlaubt, wenn die Ermittlung personenbezogener Daten zulässig ist. Es handelt sich hierbei "nur" um Hilfsmittel direkter Ermittlung.

Keine Rede von richterlicher Erlaubnis, auch hätten sie gerne die Möglichkeit zur Vernetzung von Daten von nichtmilitärischen Dienststellen:

§ 22 (2) (...) Diese Verpflichtung besteht auch für Auskünfte aus der Zentralen Informationssammlung (...)

Dies darf nur verweigert werden, wenn es eine ausdrückliche Beschränkung gegenüber militärischen Dienststellen gibt. Also Rastern und Lauschen, selbst im Bereich des Innenministeriums jahrelang diskutiert, ohne jegliche Begleitkontrolle und ohne Richter.

Zum Schutz von Personen und Sachen dürfen Daten auch von Personen die sich im räumlichen Umfeld befinden, ermittelt werden, die sogenannte Sicherheitsüberprüfung:

§24. (1) Eine Sicherheitsüberprüfung in Angelegenheiten der militärischen Landesverteidigung darf erfolgen:

(...) 2. für Zwecke des vorbeugenden militärischen Eigenschutzes einer Person (...) hinsichtlich solcher Personen, die sich im räumlichen Umfeld des Geschützten aufhalten (...)

Punkt 1 dieses Absatzes, ermöglicht eine Sicherheitsüberprüfung, wenn Personen Informationen besitzen, die eine bestimmte Geheimhaltungsstufe zugeordnet sind:

(...) 1. zur Sicherung der Geheimhaltung militärisch klassifizierter Information (...)

Weiters soll die Sicherheitsüberprüfung nach jeweils drei Jahren wiederholt werden (§24 Abs. 3) Eine Auskunft über seine Akten hat erst nach drei Monaten (statt wie ein Monat) zu erfolgen und kann, mit dem Argument der Gefährdung der militärischen Sicherheit oder der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres, verweigert werden. (Mit dem selben Argument können auch Daten ermittelt werden!)

§ 27. (1) Eine Auskunft nach §11 DSG durch militärische Organe und Dienststellen, die mit Aufgaben der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr betraut sind, ist in Abweichung von der vierwöchigen Frist binnen drei Monate zu erteilen (...)

(2) In jenen Fällen, in denen (...)
2. das Wissen des Betroffenen über das Vorhandensein oder den Inhalt des Datensatzes
a) die militärische Sicherheit oder die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres gefährden oder erheblich beeinträchtigen würde (...) hat die Auskunft zu lauten: "Es wurden keine der Auskunftspflicht unterliegenden Daten verwendet."

Auch das Täuschen mittels gefälschter Urkunden, sogenannter "Legenden" soll rechtlich ermöglicht werden:

§ 22. (7) Soweit Bundesbehörden oder Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung oder Bürgermeister gesetzlich zur Ausstellung von Urkunden berufen sind, haben sie auf Verlangen des Bundesministers für Landesverteidigung zum Zweck verdeckter Ermittlung (...) Urkunden herzustellen, die über die Identität einer Person täuschen (...)

Begründet wird eine solche Legende mit dem Argument: Für eine erfolgreiche Tätigkeit sowie für den Schutz dieser Personen seien solche Maßnahmen notwendig.

Weiters sollen die Daten an Dritte weiter gegeben werden dürfen:

§26 (1) Militärische Organe und Dienststellen, die mit der Aufgabe (...) dürfen Daten jedenfalls übermitteln
1. anderen militärischen Dienststellen,
2. den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland in Angelegenheiten der militärischen Landesverteidigung und
3. ausländischen Militärbehörden, soweit dies militärischen Interessen der Republik Österreich dient.

Die Exekutive der militärischen Nachrichtendienste

Es wird immer von der organisierten Kriminalität gesprochen, was auch das Militär dazu bewegt, mehr polizeiliche Rechte zuverlangen (OK beschäftigt sich angeblich auch mit Atomwaffen- und Nuklearmaterialschmuggel), in Wirklichkeit gibt es nicht einmal genaue Zahlen darüber, es scheint fast so, als wäre die organisierte Kriminalität nur ein Vorwand, um solche Gesetze zu rechtfertigen.

Diese Überschneidungen mit polizeilichen Aufgaben, beschreibt der Verteidigungsminister, in der Erklärung zum Militärbefugnisgesetz so:

Hinsichtlich des unmittelbaren militärischen Selbst- bzw. Eigenschutzes des Heeres durch militärische Organe ergibt sich ein bestimmtes Überschneidungsfeld mit der sicherheitspolizeilichen Aufgabe der Exekutivbehörden zur Wahrung der "inneren Sicherheit" (...) Die entsprechende spezielle polizeiliche Zuständigkeit des Heeres ist dabei ausschließlich auf den unmittelbaren Schutzzweck beschränkt (...) Es sind daher in der Praxis Situationen vorstellbar, in denen sich die Zuständigkeit von Polizei und Militär überschneiden; dabei sollten die handelnde Organe ungeachtet allfälliger (...) Zuständigkeitsabgrenzungen (...) kooperativ handeln.

Laut Wunsch der Militärs soll auch, von Seiten des Wach- und Sicherungsdienste gegen "bandenmäßige" oder "organisierter Kriminalität" vorgegangen werden:

§ 2. (5) Die Abwehr bandenmäßiger oder organisierter Kriminalität (...) ist nur zulässig, wenn und solange nicht Sicherheitsbehörden oder Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu diesem Zweck einschreiten (...)

Personenkontrolle

So sollen militärische Beamte unter anderen berechtigt sein, eine Personenkontrolle durchzuführen, wenn von dieser Person eine Gefährdung der Aufgaben des Bundesheeres angenommen wird:

§ 8 (1) Militärische Organe im Wach- und Sicherungsdienst dürfen Personen kontrollieren, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, daß diese Personen mit einem Angriff gegen militärische Rechtsgüter in Zusammenhang stehen oder über einen solchen Angriff Auskunft geben können (...)

Unter diesen Aspekt kann praktisch jede Person von Organisationen die sich kritisch zum Bundesheer äußern, kontrolliert werden. Diese Informationen dürfen nur zur Feststellung der Identität (Name, Geburtsdatum und Wohnsitz) dienen.

(4) (...) Jeder Betroffene ist verpflichtet, an einer Kontrolle mitzuwirken und deren unmittelbare Durchsetzung zu dulden.

Wegweisung

§ 10 (2) Militärische Organe im Wach- und Sicherungsdienst dürfen Personen, die sich in einem militärischen Bereich oder im unmittelbaren Nahbereich eines Standortes von Heeresgut befinden (...) wegweisen.

Ohne darüber Auskunft zu geben, warum (Geheimhaltung)!

Personendurchsuchung

§ 12. (1) Militärische Organe im Wach- und Sicherungsdienst dürfen Personen durchsuchen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, daß diese Personen (...)
2. einen Gegenstand bei sich haben, von dem eine Gefahr für militärische Rechtsgüter ausgeht... Bei dieser "Gefährdung" kann es sich auch um einen Fotoapparat oder ein Aufnahmegerät handeln, wenn dadurch eine mögliche Geheimhaltung eines Rechtsguts gefährdet wird.

Festnahme

Weiters sind Wachen berechtigt Personen vorläufig festzunehmen, wenn sie einer gerichtlichen strafbaren Handlung verdächtigt werden:

§ 11. (1) Militärische Organe im Wach- und Sicherungsdienst dürfen eine Person vorläufig festnehmen, wenn hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, daß diese Person einen Angriff gegen militärische Rechtsgüter ausführt (...)

Genauso übrigens bei Nichtbefolgung einer Wegweisung (§11. (2)! Die maximale Länge der Festnahme beträgt 24 Stunden.

Betreten von Grundstücken und Räumen

Aus den gleichen Gründen wie bei der Personendurchsuchung, können auch Grundstücke und Räume durchsucht werden (§13. (1))

Dieses Recht könnte auch mit Gewaltanwendung durchgesetzt werden. Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind: Diensthunde, dienstlich zugelassene Waffen sowie jede andere Waffe, wenn keine geeignete Dienstwaffe zur Verfügung steht:

§ 17. Militärische Organe im Wach- und Sicherungsdienst dürfen unmittelbare Zwangsgewalt ausüben (...) Waffengebrauch (auch lebensgefährdender) ist zulässig, wenn andere Mittel keinen Erfolg versprechen:
§ 18. (2) Militärische Organe im Wach- und Sicherungsdient dürfen unter Bedachtnahme auf die ihnen erkennbaren Umstände Waffen gebrauchen
1. zur Überwindung eines auf die Vereitelung einer rechtmäßigen Befugnisausübung gerichteten Widerstandes (...)

Mit diesen noch nicht rechtskräftigen Gesetzen würde kein Militärbefugnisgesetz geschaffen, sondern ein Militärermächtigungsgesetz. Ein Staat im Staat würde entstehen. Wie weit es mit der demokratischen Gesinnung der Militärbehörden her ist, zeigt ihre Zustimmung zu solchen Gesetzen.

Die militärischen Nachrichtendienste

Allgemein

Am 21. Jänner 1985 ist der ehemalige Heeresnachrichtendienst aufgelöst (aufgrund der Lucona - Affäre) worden, und daraus entstanden das Heeres-Nachrichten-Amt (HNaA - Auslandsspionage) und das Heeres-Abwehr-Amt (HAA - Inlandsspionage). Das HNaA ist der ÖVP zu zurechnen (Leiter ist der ÖAAB-Mann Divisionär Alfred Schätz), das HAA eher den Sozialdemokraten (Nichtpolitiker Divisionär Kurt Diglas). Die Zentrale der beiden Dienste befindet sich im Wiener Kommandogebäude, Hütteldorferstraße. Das Budget liegt bei mehreren hundert Millionen Schilling, genaue Daten gibt es nicht, da nicht einmal der Rechnungshof vollständigen Einblick hat.

Der HNaA

Das Fernmelde-Aufklärungs-Bataillon - FAMB

Das FAMB ist zuständig für die gesamte Fernmeldeaufklärung. Es spioniert Informationen mittels Lauschen aus, dafür gibt es riesige Lauschstationen (Königswarte in Niederösterreich, Neulengbach in Niederösterreich, Kolomannsberg in Oberösterreich, Koralpe im Süden Österreichs). Die Zentrale in Sachen Lauschen befindet sich in der Maria-Theresien-Kaserne in Wien. Das sogenannte Peilkommando befindet sich in Neulengbach, das ganze Gebiet gilt als Sicherheits- und Gefahrenzone. Sogar der Verkauf von Ansichtskarten mit Photographien der dortigen Landschaft sowie alpine Luftbilder bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch das Heeresministerium. Weiters gibt es die mobilen Aufklärungsstationen, wobei ein Ort für die mobilen Stationen sich am Wechsel befindet. Der Sicherungsdienst, der mobilen Aufklärung, ist dem Fernmelde-Aufklärungs-Bataillon-4 (FAMB 4) unterstellt, alles Präsenzdiener, ganz "Normale", die den ganzen Zirkus so schnell wie möglich hinter sich haben wollen. Präsenzdiener, die keine Ahnung haben, und die ganz normal ihre Grundausbildung irgendwo verbringen, bis zu dem Zeitpunkt wo sich auf einmal Beamte des HNaA vorstellen, und man gleich miterleben kann was eine Sicherheitsüberprüfung ist (die ja erst nach der Einführung des Militärbefugnisgesetz erlaubt werden soll). Man muß seine Auslandsurlaube und seine Auslandsverwandten angeben, und erfährt dann von ausländischen Verwandten, die man vorher gar nicht gekannt hat und von ihren Tätigkeiten, und erfährt von Auslandsurlauben die man noch gar nicht bewußt miterlebt hat (wegen des Alters!). Dann wird einem was vorgeschwärmt von wegen "nicht so faden Präsenzdienst" sondern von Abenteuer, und so weiter. Wenn man sich weigert, kann es schon passieren, daß man seinen restlichen Präsenzdienst am weitest möglich entfernten Ort von Zuhause verbringen muß. In der nächsten Zeit ist man dann beschäftigt, mit auswendiglernen von Wachparagraphen, die man auch im Schlaf wissen muß (kein Scherz: Wenn wer geweckt wird und Paragraphen nicht weiß, sind die anderen (und natürlich er) darauf damit beschäftigt ein paar Runden um die Kaserne zu rennen, mit 20 kg Gepäck, in der Maria Theresia-Kaserne, der größten Wiens!). Man lernt dann solche Dinge wie die Computerräume kennen, aber nur von außen, weil ein Gitter davor ist mit Wachsoldaten. Man hört, daß vereinzelte Gruppen, Friedensbewegungen und Zeitungen abgehört werden, man weiß allerdings nie genau was davon stimmt und was nicht.

Diese Präsenzdiener des FMAB-4 unterliegen der Geheimhaltungsstufe "eingeschränkt" der untersten Geheimhaltungsstufe, das zu Überwachende, die mobilen Aufklärungsfahrzeuge der Geheimhaltung "geheim", die Information, die darin gewonnen wird "streng geheim", der obersten Stufe des Verschweigens. Die Präsenzdiener müssen auch eine Erklärung unterschreiben, die ein Verbreiten von Information unter Strafe stellt (das dient dazu, Eindruck zu schinden, Strafen wären auch ohne unterschriebener Erklärung möglich). Das FMAB-4 ist in zwei Hauptgruppen geteilt, in Alt- Grundwehrdiener und in Neu- Grundwehrdiener, die wieder in zwei Halbzüge und in jeweils drei Gruppen aufgeteilt sind, die sich beim Dienst abwechseln. Eine Gruppe befindet sich zwei Wochen an der Grenze, den genauen Standort wissen selbst die Präsenzdiener nicht, der Transport erfolgt mittels verschlossenen Fahrzeugen. Das Gebiet am Einsatzort ist mittels Stacheldraht abgezäunt, die Wachen sind bewaffnet (Sturmgewehr, Pistolen [Warum haben Präsenzdiener Pistolen, warum verwenden sie Präsenzdiener wenn eine Gefährdung besteht. An Kostengründen wird es nicht liegen, dafür sorgen die (geheimen) Budgets] und Nachtsichtgeräte). Zugang haben ausnahmslos die Personen, die bei dem Einsatz dabei sind und der Bundespräsident, Verteidigungsminister und vier höhere Beamte des HNaA. Vorher wird einem noch eingeschärft, wie gefährlich so ein Einsatz ist (Auslandsspionge, böse Linke). Die Wachbestimmungen, die es für diesen Bereich gibt, sind annähernd die selben, die im Militärbefugnisgesetz verlangt werden. Weiters werden die Präsenzdiener dazu angehalten, sich in ihrem Freundes- und Familienkreis umzuhören, um staatsgefährdende Gedanken zu melden (gemeint sind natürlich, und das wird auch gesagt, die bösen Linken). Auch soll diese Wachtruppe dafür eingesetzt werden, wenn es zu Demonstrationen vor der Kaserne kommt.

Das Gebäude des HNaA in der Maria-Theresien-Kaserne ist hermetisch abgeriegelt, zwei Wachsoldaten stehen bewaffnet am Eingang, der Computerraum ist noch einmal abgeriegelt, es dürfen nur Personen (auch Militärs) rein, die sich einer Personenkontrolle unterziehen. Die Wachsoldaten (Präsenzdiener) sind zur Auskunftsverschwiegenheit, auch gegenüber anderen Militärs, verpflichtet, was selbst die Auskunft über ihren Verwendungszweck betrifft. Da kann es schon passieren, daß ein Oberleutnant von einem Präsenzdiener zusammen geschissen wird, weil er zu neugierig ist, und ihm mit einer Meldung bei der Militärpolizei gedroht wird. Apropos Militärpolizei, das Gebäude befindet sich genau gegenüber des HNaA, die Absicherungen die es dafür gibt, übersteigen die des HNaA bei weitem, die Frage ist warum?

Die Inlandsspionage des HNaA

Eigentlich ist dafür das HAA (Heeres-Abwehr-Amt) zuständig, dem HNaA ist es sogar verboten "innere" Angelegenheiten zu kontrollieren, aber er tut es. Das beweisen Berichte aus den parlarmentarischen Geheimdienst-Kontrollausschuß, so hat der HNaA Anfang der achtziger Jahre den damaligen Vizekanzler Androsch abgehört, wie er sich schlecht (fein ausgedrückt) über Parteigenossen geäußert haben soll. Oder: Ein Ex-Minister wurde am D-Netz-Handy abgehört, der sich "vertraulich" mit seiner Sekretärin unterhalten hat. Das sind eher lustige Anekdoten, was der HNaA aber wirklich tut, das wird auch dem Untersuchungsausschuß des Parlamentes nicht bekannt sein, dafür sind seine Kontroll- und Eingreifmöglichkeiten praktisch nicht vorhanden. Weiters ist bekannt, daß sich 2000 unter Decknamen und Chiffren geführte Agenten auf der Gehaltsliste (Untersuchungen haben ergeben das Überzeugung kaum ein Motivgrund ist Spion zu sein, es überwiegt die Gier nach Geld) des HNaA befinden. Ein nicht geringer Anteil beschäftigt sich nicht mit Auslandsspionage.

Die Internationale Vernetzung des HNaA

Die Lauschposten, des HNaA wurden von amerikanischen Firmen (vor allem der darauf spezialisierten Firma Bendix) ausgerüstet und auf den neuesten Stand gebracht, bezahlt von den USA. Die USA hatten schon immer ein Interesse an den Lauschstationen, dank Österreich schloß sich die Kette die sich von Norwegen, über Deutschland nach Österreich erstreckt. Als Dank für den Techniktransfer verpflichtete sich der HNaA Information weiter zugeben, so wurden Geheimbänder immer schon an den BND (Bundes-Nachrichten-Dienst, Deutscher Geheimdienst) und der CIA nach Bayreuth (Zentrale des BND) und nach Bad Tölz (Einsatzkaserne der US-Rangers und der Vertretung der CIA) übermittelt. Andeutungen in diese Richtung haben der BND und CIA auch schon immer gemacht, wirklich ins Bewußtsein hat es sich erst bei dem letzten Kosovokonflikt gedrängt, als die US-Regierung über die "Washington Post" verlauten ließ, daß der "Austrian intelligence" sie (die US-Regierung) über die "Operation Hufeisen" (Frühlingsoffensive der jugoslawischen Sonderpolizei) informiert habe. Daß die militärischen Nachrichtendienste (vor allem der HNaA) Österreichs zu den Besten der Welt gehören, was ihren Auftrag angeht (Daten sammeln, auswerten und Prognosen erstellen), ist den USA immer schon bekannt gewesen. So beauftragten sie den HNaA mit dem Auffinden eines abgestürtzten Hubschraubers vergangen Jahres in Jugoslawien, was sie auch voll zur Zufriedenheit der USA taten. Überhaupt ist Österreich die erste Kontaktadresse, was den Balkan angeht, das geht noch auf die K. u. K. - Monarchie zurück.

HAA

Über das Heeres-Abwehr-Amt gibt es nur sehr wenig Informationen, weder über das Budget noch über die Zahl der Angestellten, und schon gar nicht über das genaue Betätigungsfeld. Es ist aber anzunehmen, daß er keine so großen Lauschkapazitäten hat, wie der HNaA. Da die USA an der österreichischen Inlandsspionage nicht wirklich interessiert waren/sind, und es daher keinen Techniktransfer in den Ausmaßen gegeben hat, wie beim HNaA. Die sind aber nicht wirklich notwendig, da die Abhörgeräte keine so große Leistung haben müssen wie bei der Auslandsspionage. Das Hauptbetätigungsfeld wird die Ausforschung von Kritikern des Bundesheeres, demokratiefeindliche Personen/Gruppen und nicht hier geborene Wehrpflichtige sein. Also eine bessere Kriminalpolizei-Abteilung 1.

Zum Schluß

1. Im Militärbefugnisgesetz ist die Rede von Befugnissen, die schon jetzt gewisse Gruppen des Militärs haben, es ist zu befürchten, daß diese illegalen Befugnisse dieser Gruppen legal werden und neue weitreichende illegale entstehen.

2. Die Möglichkeiten, die die militärischen Nachrichtendienste erhalten sollen, übersteigen die der Staatspolizei bei weitem. Die Rechte der Wach- und Sicherungsdienste sollen dem der Sicherheitspolizei schrittweise angenähert werden, das wird auch immer wieder vom Verteidigungsminister in der (erwähnten) Erklärung im Parlament erklärt (Die vorgesehenen besonderen Regelungen (...) entsprechen (...) den diesbezüglichen Ermächtigungen im §54 SPG für Ermittlungen im Sicherheitspolizeibereich (...), (...) entspricht materiell weitgehend der im Sicherheitspolizeigesetz (...), (...) wurde das Sicherheitspolizeigesetz (...) zum Vorbild genommen)

Die Militär- und Polizeistellen sollen zusammenarbeiten, sollen sich unterstützen, das Militär soll auch am sicherheitspolizeilichen Sektor ermitteln und handeln dürfen. Bisher war eine "totale" Überwachung seitens der Polizei nicht möglich, teils aus personellen Gründen, technischen Gründen, aus Unfähigkeit oder aus rechtlichen Gründen (zumindest wird die Staatspolizei in irgend einer Form kontrolliert). Sollte das Militärbefugnisgesetz durchkommen, werden Behörden eingeschalten, die die Mittel zur einer umfassenderen Überwachung haben. Es ist auch anzunehmen, daß sich das Militär, vor allem die Nachrichtendienste in polizeilichen Fragen einmischen. Bisher hat es auch aus Gründen der Rivalität keine allzu große Zusammenarbeit gegeben, aber jetzt können sie mit möglichen Ermittlungserfolgen ihr Image aufbessern. Das ganze Militärbefugnisgesetz ist geeignet, einen Polizei(?)staat zu ermöglichen.

{mögewi}