Kurzmeldungen Homosexualität
Paragraph §209 bleibt
Am 17. Juli letzten Jahres war es wieder einmal so weit. Die Grünen wollten zum wiederholten Mal den schwulendiskriminierenden "Schutzalterparagraphen" ?? 209 zu Fall bringen. Außer dem Liberalen Forum bekamen sie dafür aber auch diesmal keine Unterstützung. ÖVP und FPÖ stimmten geschlossen dagegen. Die SPÖ verließ - des lieben Koalitionsfrieden willen - den Plenarsaal. Somit gelten für Schwule weiterhin strengere Schutzalterbestimmungen als für Heter@-Pärchen und Lesben.
Als kleines Zuckerl wurde dagegen der ?? 72 im Strafrecht etwas weniger lesben- und schwulenfeindlich. Lesbische und schwule LebensgefährtInnen gelten zukünftig nicht mehr als völlig fremde, sondern bekommen den Angehörigenstatus. Das heißt etwa, daß lesbische oder schwule LebensgefährtInnen vor Gericht zukünftig die Aussage verweigern können, wenn sie sonst ihreN PartnerIn belasten würden.
Schutzalterdiskriminierung in Quebec aufgehoben
Im Gegensatz zu Österreich hat im (Noch-?) kanadischen Bundesstaat Quebec das Appellationsgericht des Bundesstaates die Bestimmung des kanadischen Strafrechtes aufgehoben, wonach homosexuelle Handlungen erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt würden, heterosexuelle Praktiken aber bereits mit 14. Diese Bestimmung verletzte laut Gericht die Nationale Erklärung über Recht und Freiheit, und diskriminiere junge Schwule. Dieses Urteil gilt nur in Quebec. Allerdings ist zuvor ein ähnliches Urteil in Ontario ergangen. In den anderen Bundesstaaten Kanadas gilt die diskriminierende Bestimmung weiterhin.
Eine kleine Bemerkung am Rande:
Uns ist bewußt, daß die Kurzmeldungen auf dieser Seite nicht gerade "top-aktuell" sind, da aber unsere LeserInnen nicht nur aus LesBiSchwulen Zusammenhängen kommen, finden wir es wichtig, sie trotzdem zu bringen.