Rassistische Polizeiexzesse im Flüchtlingslager

Neues vom Beschwerdeverfahren im "Fall" Traiskirchen

Die brutalen Polizeiübergriffe, die sich im Zuge der Aktion "Streetrunner", einer Drogenrazzia rund um das Flüchtlingslager Traiskirchen (NÖ), am 17. Jänner 2000 ereigneten, führten zu einem UVS- (Unabhängiger Verwaltungssenat-) Verfahren, welches sich ob der Menge an Aussagen und Beteiligten nun bereits über fünf Monate hinzieht. 32 BeschwerdeführerInnen, die aus verschiedenen Ländern Afrikas auf der Suche nach Asyl nach Österreich kamen und in besagtem Flüchtlingslager landeten, werden demnächst erfahren, ob es "Recht" war, was ihnen angetan wurde.
Am voraussichtlich vorletzten Verhandlungstag, dem 31. November 2000, wurden weitere Zeugen zu den Geschehnissen befragt. Wie auch alle vorherigen Verhandlungen in diesem Mammut-Prozeß, wurde von 9 Uhr früh bis zum Abend, unterbrochen nur von einer Zigarettenpause, gearbeitet. Bei dieser Verhandlung ging es nicht um die Übergriffe im Haus 3 des Flüchtlingslagers [1], sondern um die Vorkommnisse rund um das Cafe Ali, welches sich etwa 300 Meter vom Lager entfernt befindet.

Ray (Name von Redaktion geändert) sollte bereits in der letzten Verhandlung aussagen, doch der vorsitzende Richter Marzi wollte ihm nicht glauben, daß er aus Sierra Leone stammt, da es Schwierigkeiten mit der Dolmetscherin gab. Marzi machte auch am Donnerstag noch einen Versuch: "Hier geht es nicht um Ihr Asylverfahren, das ist mir wurscht, sie sollen nur ja keine Falschaussage machen, nur weil sie unbedingt Englisch und nicht ihre wirkliche Muttersprache benutzen wollen. Sagen Sie endlich, woher Sie wirklich kommen!"

Doch Ray ließ sich nicht einschüchtern und erzählte in perfektem Englisch, wie er am 17. November 2000, erst eine Woche nachdem er nach Österreich gekommen war, in der Nähe des Lagers von drei Polizisten, die aus dem Gebüsch sprangen, ohne Angabe von Gründen mit Plastikhandschellen gefesselt und gemeinsam mit zwei Afrikanern in das Cafe Ali geschleppt wurde. Dort mußte er seine Hose und Unterhose ausziehen, wurde visitiert und abfotografiert. Zu einer Analvisitation kam es in seinem Fall nicht. Später verfrachtete man alle drei kniend in einen Bus und brachte sie auf eine Polizeistation. Als er um ca. 1 Uhr früh wiederum ohne Angabe von Gründen entlassen wurde und darum bat, zurück zu jener Stelle, an der man ihn Stunden zuvor aufgegriffen hatte, gebracht zu werden, löste das nur Gelächter unter den Beamten aus. Nachdem er 20 Minuten lang im Finsteren versucht hatte, den Weg zurück zum Lager zu finden - er hatte keine Ahnung wo er war - und keiner der vorbeifahrenden Autofahrer (darunter auch ein Streifenwagen) anhielt, ging er auf die Polizeistation zurück, wo man ihn jedoch wieder weggeschickte. Als er nach wiederholtem Fehlversuch, den richtigen Weg zu finden, ein zweites Mal zurückkam, sagte ihm ein englisch sprechender Polizist, er habe bei der Durchsuchung in Rays Taschen einen Fünfhunderter gesehen.
"Mit dem zahlst'a a Taxi". Das sei nun seine allerletzte Chance abzuhauen. Er lehnte ab, wurde plötzlich nochmals abfotografiert und ging - zu Fuß: um 5 Uhr morgens kam er im Lager an. Die Namen der für diese Aktion verantwortlichen Gendarmen haben die Behördenvertreter auf Anfrage der Beschwerdevertreter immer noch nicht verraten. Als Marzi Ray zum wiederholten Mal auf penetrante Weise an die Wahrheitspflicht erinnert, kontert dieser souverän: "Auch wenn mich der Richter noch drei mal an die Wahrheitspflicht erinnert: Ich sage hier nur das aus, was mir widerfahren ist und Punkt." Beim nächsten Zeugen, dem Besitzer des Cafe Ali, hatte Einschüchterung wohl mehr bewirkt. Dieser konnte sich plötzlich an fast nichts mehr erinnern, auch nicht daran, daß sich jemand nackt entkleiden mußte. Im Warteraum vor dem Verhandlungssaal hatte er mir noch entsetzt erzählt, wie die Zivilpolizisten und Hundeführer samt Hund, Gewehr im Anschlag sein Lokal stürmten: "Ich bin jetzt 18 Jahre in Österreich - so was hab ich noch nie erlebt. Ich hab die Schnauze voll." Das Lokal habe er mittlerweile aufgegeben. Im Verhandlungssaal jedoch stellte er die Razzia als ganz gewöhnlichen und verständlichen Vorgang dar. Wenn Suchtgift im Spiel ist, müsse die Polizei doch eingreifen, so etwas sei normal. Drogen wurden genausowenig wie im Lager selbst gefunden.

Ein Zivildiener, der zu jener Zeit seinen Dienst im Lager versah, erzählte in mehreren Beispielen von den alltäglichen rassistischen Schikanen der Lagergendarmerie und widerlegte auch die Aussage des Lagerstellvertreters nach dem "alleinstehende Afrikaner gegenüber dem Hauspersonal und Uniformierten eine erhöhte Gewaltbereitschaft" aufwiesen. Der Zivildiener veröffentlichte bereits im Juli 2000 einen Leserbrief über den "Rassismus und das Schikaniergehabe der Traiskirchner Gendarmerie", aufgrunddessen er ins Innenministerium zitiert wurde.

Die belangte Behörde im Verfahren bestreitet bisher alles und spricht von einem "Bilderbuch-Einsatz", "Verleumdung" und "erfundenen Geschichten", alles gelogen, auch die im Haus 3 des Flüchtlingslagers erfolgten Übergriffe: Hausdurchsuchung ohne Hausdurchsuchungsbefehl, rassistische Beschimpfungen, Demütigungen, stundenlange Verweigerung des Toilettenganges oder des Wassertrinkens, Schläge, Anal- und Vaginalvisitationen ohne Zuziehung eines Arztes, teilweise unter Verwendung des selben Handschuhs, Quälen eines Babys, usw.

Nach 20 Verhandlungen wurden für die/den ProzeßbeobachterIn die groben Widersprüche, in die sich die einvernommenen PolizistInnen verstrickten bzw. die auffällige Amnesie, unter der sie leiden, offensichtlich. Die BeschwerdeführerInnen lieferten jedoch trotz nachteiliger Behandlung und erhöhten Druck des vorsitzenden Richters im großen und ganzen koherente Aussagen über die Geschehnisse. Im Jänner sollte es ein Urteil geben. Die Ergebnisse der Vorermittlungen im Zuge des parallel laufenden Strafverfahrens (die Polizei ermittelt gegen sich selbst) sind noch nicht bekannt. Wir werden über die Urteile beider Verfahren sowie eines etwaigen Entschädigungsverfahrens berichten.

{Ökologische Linke}


[1] Siehe dazu den Bericht der Vorkommnisse im Flüchtlingslager in RadiX Nr. 4/2000 "Rassistische Drogenrazzia und Polizeiübergriffe im Flüchtlingslager Traiskirchen" (auch unter: www.oekoli.cjb.net) bzw. eine Sammlung verschiedenster Verhandlungsprotokolle, Anklageschrift des Anwalts Dr. Rainer, Protokolle der BeschwerdeführerInnen, usw. unter: www.illegalisiert.at